Vom Berufsverbot über Zwangsarbeitslosigkeit zur Zwangsarbeit

Dienstverpflichtung nannten das die Deutsche Arbeitsfront, der Reichsarbeitsdienst, die Gauarbeitsämter der Nazis, die mit der Macht auch die Arbeitsamtsunterlagen übergeben bekamen. Die Mitgliederlisten der ADGB-Gewerkschften holten sie sich, nachdem sie zunächst noch den 1. Mai 1933 zusammen mit dem mitaufrufenden ADGB feierten, am 2. Mai beim Sturm auf die Gwerkschaftshäuser in ihrer heutigen Ausgabe 23.09.2017 … Vom Berufsverbot über Zwangsarbeitslosigkeit zur Zwangsarbeit weiterlesen