Sind Koch & Bouffier Holzdiebe? Macht die CONSTANTIA den Büdinger Wald zu Wellpapp-Profit & Heuschrecken-Fraß ? Hessische Landesregierung erleichterte Gemeinden um Millionen €uro Holz-Geld… und es geht locker weiter … oder doch nicht. Gemeinden beginnen sich zu wehren.

Frisch (8.3.um12.15h) aus dem Büdinger Wald eingetroffene Präzisierung der Fürsten-CONSTANTIA- und Landes- Holz-Bring-Schulden:

1. Büdingen: die noch klagenden Gemeinden Kefenrod, Brachttal und Stadt Büdingen haben Anspruch auf ca. 4200 Raummeter jährlich, seit 2004 wurde nichts mehr geliefert, also 7 x 4200=29400 Raummeter x 50 Euro=1.470.000 Euro Aussenstände der 3 Kommunen . Davon sind 12600 Raummeter vom damaligen Insovenzverwalter Wellensiek und 16800 Raummeter von Constantia zu liefern.
2. Hessenweit: Die jährliche Menge gemäß Landtagsprotokoll 349.118 Raummeter x 50 Euro = 17.455.900 € jährlich das den Gemeinden in der Kasse fehlt und dies mittlerweile im 4 Jahr, also 69.823.600. Damit kann man jetzt für 80 Mio. gut die Landesstrassen ausbessern, oder? …Dem ist kaum mehr was hinzuzufügen..  Nur so viel, der nächste Prozess um die Holzrechte findet nun doch noch nicht am 6.4 2011 in FFM  sondern erst später statt. Neue Terminmaildung folgt später hier auf dieser Seite….

Sind Koch & Bouffier Holzdiebe? Macht die CONSTANTIA den Büdinger Wald zu Wellpapp-Profit & Heuschrecken-Fraß ? ACHTUNG KORREKTUR!!!“500 Millionen Euro sind schon ein Haufen Holz”. So hatten es Manche und auch der Berichterstatter des Erzählabends hat da etwas missverstanden: es sind bisher aber “NUR” 17.6 Millionen jährlich -von 2004 bis heute-.  Da sind dann doch etwas die Gäule durchgegangen: Viel mehr als 500 Millionen oder gar ein paar Milliarden Euro könnten in etwa stimmen, wenn es um die Waldrechts-Verluste der Ost-Hessischen Gemeinden in den letzten Jahrhunderten ginge. Auf dem Hintergrund der Dokumente über die jahrhundertelange Waldenteignung sind es  mehr “gefühlte” 500 Millionen,  Es ist auch das unwägbare Gefühl erlittenen Unrechts, wenn Bruchhölz-sammelnde Dörfler als “Waldfrefler” verfolgt und in Notwehr gegen die marodierenden Schwarzkittel handelnde Bauern als “Wilddiebe” erschossen oder eingelocht werden. Wenn Holzarbeiter-Krüppeln und ihren Hinterbliebenen das OpferHolz gestrichen wird, wie lassen sich diese Verluste in Geld ausdrücken ?  Vor den Gerichten geht es aber nicht um Gefühle. Es geht um nackte Zahlen. Aber auch die sprechen eine deutliche Sprache.    Auf den folgenden Artikel gab es Zuschriften aus den betroffenen Kommunen mit den korrekten Zahlen. Und es gab eine Zusendung der dazugehörigen Landtagsprotokolle, die jetzt hier unten angefügt sind. Es sind Antworten der Landesregierung auf Anfragen von CDU-Abgeordneten aus den betroffenen Regionen und Kommunen. Mit enthalten ist auch eine nette Zusatzfrage aus den Reihen der CDU, ob man den HARTZ4ern nicht die Winterbrandbeihilfe mit Hinweis auf das Holzrecht streichen oder sie damit ersetzen kann. Welch herrliches Bild, wenn frühmorgens im Ort alle HARTZ4er mit blankpolierten Äxten und gesegneten Sägen und einem fröhlichen Lied auf den Lippen antreten und durchs Dorf marschieren müssen: “Im FerschdeWald am Reffenkopp is Holzaktion, is Holzaktion, wir kommen schon…” und dann bis zum Geräusch- und Glashüttenberg im Gleichschritt durch den Wald.. und jeder darf seinen Handkarren mit- und dann Abends schwer beladen nach Hause ziehen … So wie früher mit dem Spaten. Vielleicht nimmt sie die CONSTANTIA ja auch als EIN-EURO-Jobber ? Und das kann man wieder vom Regelsatz abziehen!! Alles, was CONSTANTIA abholzt, rodet, dürfen dann später die HARTZ4er von Früh bis Spat mit ihren Spaten wieder aufforsten!
Das wäre doch ein toller BundesBürgerArbeitsDienst. Da weiß man doch, wie das Fürstenhaus zu seinen riesigen Haufen Holz gekommen ist, bevor es die alle verbrannt hat.. Jetzt wird auch noch der Schlosspark plattgemacht. Denk Mal! ? Denkmalschutz !? Gut Nacht! So gehts mit dem Park, so gehts mit dem Wald. So isses halt.
Ich weiß ja, es gibt gerade Wichtigeres als Hessisches Holz. z.B. Libysches Ölund UN-Einsätze? oder UNato-einsätze ? Oder humanitäre Flugzeugträger und Flugverbotszonen, damit die TransallMaschinen die Flüchtlinge besser rausholen können. Könnte man da nicht gleich die A400 ernstfalltesten ? Oder den Tiger mit den Rotoren: MyTiger flieg, in Libyen is Krieg, In Tobruk und ElAlamein, da liegt dem Opa sein Gebeinund Gutti geht, das ist gemein, die Mutti wird so traurig sein, MyTiger flieg, in Libyen is Krieg,der Gutti muss noch übien – fürn Einsatz gegen Libyen, My Tiger flieg …. Es gibt ja jetzt den Bundeswehr Humanitäter-Rettungshubschrauber Namens “Tiger” -so hießen Rommels Wüstenpanzer und auch die Panzer-Attrappen bei Tobruk und El Alamein- jetzt haben die TigerFlügel bekommen – und der Janosch hat sie getauft: “Tigerente” – das ist der einzige Tiger, der auch Flieger ist und dann auch Sieger wird…. Und mit dieser Kindergeschichte macht die Bundeswehr jetzt schon im Kindergarten Werbung für den Nachwuchs…irgendwer muss ja die Kanonen füttern. FRÜHER ZOG MAN EINFACH DIE SOLDATEN UND DANN IN DEN KREIG -ABER JETZT MUSS AN SIE SICH ERZIEHEN: Mit dem Tigerentenfüttern fängt es spielerisch an… aber dann, aber dann kommt ein Lied zwo drei: Wer will unter die Piraten, der wird später zum Soldaten und muss haben ein Gewehr und muss haben ein Gewehr, das muss er mit Pulver laden und mit einer Kugel schwer und wird Profi bei der Bundeswehr (wenn der Kinderoffizier dann scherhaft Bundesliga sagt, dann kommt das bei den Kids immer so doll an. Man müss die Kleinen ja auch da abholenb, wo sie ihre Eltern sitzengelassen haben, mitten in der Champions-League oder wars die WM oder die EM… und für die Blitzmädels wird dann noch ein neues Lied geschrieben… Ein Bett im Mohnfeld ….oder so ähnlich..Mit Jürgen Drews von Kundus nach Benghasi, ach Hasi,… “Den Gangster-Boss Ghaddafi, den schaff’ I !! ”
 Kleiner Scherz als warming-up. …….. JETZT ABER WEITER IM ERNST DES LEBENS!” Trotz Karneval!!!
 
Wie das Land Hessen seine Gemeinden um Millionen erleichterte und weiter erleichtert
 
Macht die CONSTANTIA-Forst-GmbH den Büdinger Wald zu Wellpappenprofit und HeuschreckenFraß ?
über 30 Kilometer Festmeter Holz in 7 Jahren haben die berechtigten Gemeinden an die Nachfolger der Büdinger Fürsten und an das Land Hessen schon verloren und werden weiter verlieren, wenn sie sich nicht jetzt ihre Waldrechte gerichtlich sichern. Es geht für die Kommunen um Millionen, die für soziale Zwecke dringend benötigt werden: Jugendarbeit, Altenbetreuung, Energieversorgung, Naherholung, Wasserreserven, Tourismus …… Mit der klammheimlichen Abschaffung der gemeindlichen Holzrechte in den hessischen Staatsforsten hat die Regierung Koch schon bis heute die Gemeinden um über 17 Millionen Euro “erleichtert”.
 
Das Holzgeld fehlt den Gemeinden für dringende sozale infratrukturelle Maßnahmen. Und die Holzrechte galten auf ewig seit mindestens dem 13. Jahrhundert. Die Verluste für die Zukunft kann jeder berechnen. Die unbezahlbaren Verluste sind hier noch nicht eingerechnet. (siehe auch: http://www.barth-engelbart.de/?p=862 )
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Laufe des gestrigen Erzählabends des Historisch-Demokratischen Vereins Mittel-Gründau von 1848 wurden Fakten über einen “Sozial-Raub-Überfall” in einem Ausmaß bekannt, das den Rahmen der Erzählabende fast platzen läßt:
Hauptthema des Abends waren die Gemeindlichen Holzrechte im Büdinger Wald und die vergangenen wie die aktuellen Prozesse der Kommunen gegen das Fürstenhaus und seine Nachfolger, u.a. die CONSTANTIA-Forst GmbH.
Bei den Klagen und Verhandlungen der Kommunen Kefenrod, Brachttal, Büdingen und Wächtersbach um ihre Holzrechte ging und geht es um Werte in der Höhe von ZigMillionen Euro.  Bei der Gemeinde Gründau liegt der zu erstreitende Wert NUR im Bereich einiger Zigtausend Euro für Nachleistungen für die Vergangenheit aber um ein vielfach Höheres für die Zukunft. Allein die Hauptposten der Holzrechte Haingründaus ergäben durch Einklagen gegen die CONSTANTIA-Forst-GmbH nicht nur eine Menge Los-Holz. Alles was die letzten Orkane im BüdigerWald des Bereichs Haingründau entwurzelt und abgebrochen hatte, ist rechtmäßiges Eigentum der Gemeinde Gründau. Das gilt auch für jeden zukünftigen Windbruch-und Sturmschaden. Bei genaueren Buchprüfungen könnte man die Einnahmen der Fürstlichen Waldbetriebe aus dem WindbruchSchadenholz der letzten Orkane recherchieren und die Gründauer Anteile herausrechnen..Damit ließen sich eine Menge von sozialen Leistungen der Gemeinde mitfinanzieren, könnten einkommensschwache Einwohner mit Brennholz versorgt werden, ….
Seit dem Insolvenzverfahren des fürstlichen Fortbetriebes-mindestens seit 2004, hat die Gemeinde Gründau durch das Nicht-Aktiv-werden ihres Altbürgermeisters Georg Meyer so ein erhebliche Menge an Holz verloren. Bei den derzeit rasant steigenden Holzpreisen  kann man in der Zukunft rein geldliche Verluste in der Höhe einiger Hunderttausend Euro erwarten, wenn die Gemeinde ihre Holzrechte nicht einklagt.
Eile ist geboten! die Gemeinde muss sich den Klagen der Kommunen Kefenrod, Brachtal und Büdingen lediglich anschließen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Die ersten Prozesse sind bereits gewonnen. Am 6.April wird ein weiterer Prozess in Frankfurt vor dem Oberlandesgericht laufen…
 
Eile ist schon deshalb geboten, weil die CONSTANTIA  anscheinend vermeiden will, ein sicheres Urteil gegen sie vor den höchsten deutschen Gerichten zu riskieren: man will schnell durch und den Wald frei von alten kommunalen (Privatprofit-schmälernden) Rechten nutzen und ihn so profitabel an Private-Equity-Fonds verhökern zu können. Die J.P.Morgan-Group steht schon in den Startlöchern..
Dabei ist die ILAG Wien mit ihrer Tochter CONSTANTIA-Forst GmbH auch bereit, außerhalb der gerichtlichen Verfahren sich mit den Kommunen zu einigen: hier ist höchste Vorsicht angebracht, denn die Kommunen sind derzeit gut erpressbar, weil ihnen die Finanzen durch Land und Bund entzogen und immer neue Aufgaben aufgehalst werden. Da wird eine Kommune, ein Gemeindevorstand, eine Gemeindevertretung schon Mal weich, wenn ein paar Euro Abfindung winken: NUR: Geld verschwindet, aber der Wald bleibt. Nach einer Wahlperiode sind Bürgermeister und Gemeindevorstände oft verschwunden und mit ihnen auch das Geld -nicht, dass sie es unterschlagen oder verprassen, aber sie lassen einmal die Schaglöcher der Ortsstraßen reparieren, die die Schwertranspoter mit Langholz und Erdreich , Schutt oder Mais verursachen und schon ist das Geld weg. Oder sie bauen sich hier und da einen Kreisel mit einem Denkmal und alimentieren damit die kleinen Bilfingers & Bergers der Region wie Bickhard-Bau und  Co… 
Geld wird entwertet,  der Wert des Waldes ist unschätzbar und kommt noch unseren Urururenkeln zu Gute: nicht nur mit Geld aus dem Holzverkauf sondern mit Naherholung, mit Wasser, mit besserer Luft ..usw…
Was geschieht nach dem Weiterverkauf an Dritte und Vierte mit unseren Wäldern ? Was macht morgen J.P. Morgan mit dem Wald?
ILAG-CONSTANTIA hat nicht nur eine Forst-GmbH !! Sie hat eine Schwester . die CONSTANTIA-PACKAGE, die stellt Verpackungen her, macht Wellpappe usw… und gehört da zu den Weltmarktführern..
Und die J.P. Morgan-Group, macht den Wald durch weitere Radikalkuren noch profitabler: Eichen wachsen zu langsam! Buchen auch. Da müssen Stangenholzplantagen hin, damit das schnelles Geld bringt usw…...
Damit wären dann auch alle Rechte der Gemeinden defakto beseitigt. Kahlschlag auf Kahlschlag würde folgen, Rodungen machten Flächen für Agroindustrie frei. Ein Verfahren, das bereits das Fürstenhaus an vielen Stellen praktizieren ließ… Oder es gibt – wie schon oft versucht – riesige Deponien. Das sind Gelddruckmaschinen. Im STREIT hatte es das Fürstenhaus schon einmal versucht. Und was der Fürst konnte, kann J.P. Morgan vielleicht schon Übermorgen noch viel besser …
Aber nicht nur die CONSTANTIA raubt die Kommunen aus.
Die hessische Landesregierung unter Roland Koch hat vor 7 Jahren den hessischen Kommunen die Holzrechte in den Staatsforsten gestrichen: das sind bis heute allein über 17 Millionen € Millionen Euro.
, die die Gemeinden verloren haben. Und die Holzpreise steigen.  HolzschnitzelBlock-HeizKraftWerke ? Für die betroffenen Kommunen nicht mehr finanzierbar.
Vor 7 Jahren hat die hessische Landesregierung unter Roland Koch ein Gesetz durch den Landtag gepeitscht, bei dem nur ein einziger Abgeordneter  merkte, was dahinter steckte und deshalb auch dagegen stimmte: vorddergründig ging es lediglich um Wildgatter und Zäune in den Hessischen Staatforsten, bzw beim sogenannten Eigenbetrieb “HessenForst”, was die Abgeordneten eingenickt abgenickt haben beinhaltete aber die Abschaffung der Holzrechte der hauptsächlich osthessischen Kommunen im hessischen Staatswald. Durch diese Abschaffung hat die Regierung Koch beste Voraussetzungen für den kurzfristig lukrativen Verkauf der HessenForst an  private Finanzgruppen geschaffen. Auch durch die Reduzierung der Forstämter, den gigantischen Stellenabbau bei Förstern und Waldarbeitern  – mit dem doppelten Efekt, dass ein von Personalkosten weitgehend befreiter Betrieb sich besser verkaufen lässt ,  dass das Land Hessen Personalkosten und Pensions- und Rentenansprüche gewaltig senkt und danach auch die noch eventuell bestehenden Holzrechte gar nicht mehr gewährleisten kann: eine nachhaltige Waldbewirtschftung und der ordnungsgemäße Holzeinschlag wie die Lieferung an die Kommunen ist von diesem personell ausgezehrten Betrieb nicht mehr zu leisten.
So müssten die Kommunen diese Arbeit auf eigene Kosten erledigen … und davor schrecken dann doch einige zurück .. aber das ist Schnee von Vorgestern also von vor 2004, denn nach diesem Gesetz sind die Holzrechte der osthessischen Kommunen abgeschafft. Ob man jetzt noch gegen dieses Gesetz klagen und /oder es unter einer anderen Regierung wieder rückgängig machen kann, das muss noch geklärt werden..
Eines ist jetzt am dringlichsten: die Gemeinde Gründau muss sich den Klagen der anderen Kommunen anschließen. Das ist mit wenig Kosten verbunden. Die Vorarbeit ist getan. Es muss nur angepackt werden.
Mit den jährlich einigen Tausend Euro aus den Holzrechten  ließe sich eine Jugendsozialarbeiterstelle für Haingründau und Mittel-Gründau zusammen mitfinanzieren, könnte Haingründau über 10 Jahre seine eigene Dorferneuerung mitfinazieren …
Holzrenten ???
Milchrenten ??
Wollrenten ?
Kartoffelrente?
Mit dem Verkauf des fürstlich zusammengeraubten Waldes (auch dazu gibt es genügend Dokumente, die den fürstlichen staatlich preussisch abgesicherten Waldraub belegen!) verlieren die fürstlichen Waldarbeiter, ihre Familien und Nachkommen ihre “Opfer-Holz” -Renten. Die waren den Forst-Invaliden hoheitlich für “ewig garantiert”! Das galt natürlich nicht für die KZ-Häftlinge und russischen Kriegsgefangenen, die bis zum sprichwörtlichen  Umfallen für das Fürstenhaus schufften mussten und danach am Rande das KZ-Hinzert-Außenlagers unterhalb der vier Tannen  erschossen, oder ertränkt und dann im Wald vergraben wurden.
Das Opfer-Holz gab es für die Mondschein-Kleinbauern und die eingeborenen Tagelöhner aus den Dörfern um Büdingen, also auch aus Haingründau, Mittel-Gründau, Breitenborn, Gettenbach aber auch aus den anderen Gründauer Ortsteilen .
Mit dem (unrechtmäßigen) Verkauf des Büdinger Waldes entfallen auch diese Holzrechte, die in die Gesamtrechnung noch nicht einbezogen wurden. Bei den Holzrechten bezüglich des Hessischen Staatsforstes muss auch da noch Mal geprüft werden, ob die staatlichen Waldarbeiter solche Holzdeputate mit ihrem Ausscheiden verloren..
Diese Holz-Rentenrechte waren jedoch eher nach “Gutsherren-Art” . Da sie nicht juristisch, staatlich gesichert waren, konnten sie auch je nach Kassenlage eingehalten oder einbehalten werden.
Im Bereich der fürstlichen Agarbetriebe wie der Mittel-Gründauer Domäne muss auch noch ermittelt werden, welche “Betriebsrenten”-Ansprüche die Arbeiter und Angestellten eventuell noch gegen die Rentkammer bzw. gegen die Insolvenz/Konkursverwaltung aus den erzielten Verkaufserlösen einklagen können. Es gab bei Tagelöhnern und auch bei arbeitsvertraglich “Festangestellten” betriebseigene Regelungen zur Umgehung der Rentenbeiträge und Sozialabgaben,  die dann mit Kartoffel-Renten, Woll-Renten, Rüben- und, Weizenbrand, Bierkontingenten usw. “ersetzt” oder zur Ergänzung der Armutsrenten gewährt wurden.
Wie die fürstliche Rentkammer dabei zwar nicht selbst vorging, aber vorgehen ließ, belegt die Regelung, dass zum Beispiel die Schweizer- also die MelkerINNEN im Mittel-Gründauer Hofgut bis in die 60er Jahre und darüber hinaus im Winter bei der Krankenversicherung abgemeldet wurden. Wer im Winter krank wurde, musste sich auf eigene Kosten kurieren lassen.
Man kann mit Fug und Recht behaupten, die Zeiten werden immer feudaler!
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Barth-Engelbart
als Berichterstatter von den Erzählabenden des Historisch-Demokratischen Vereins Mittel-Gründau von 1848
Kurze Nachbemerkung:
Wer nicht in den Rückspiegel schaut, bei dem ist es kein Wunder, wenn der Unfälle baut!!
Es gibt Menschen, die behaupten die Erzählabende seien rückwärts gewandt,  würden nicht nach Vorne schauen.
Der 10. Erzählabend hat wieder gut gezeigt, dass der Blick in die Geschichte die Augen und die Ohren schärft, um zum Beispiel den Wald und unsere Rechte an unserem Wald für uns und die Zukunft unserer Kinder und Enkel zu sichern…
Dank an alle, die sich nach dem 10. Erzählabend und nach der Veröffentlichung eines vorläufigen Berichtes ergänzend und korrigierend gemeldet haben.

€€€€€€€€€€€€€€€  VORSICHT!! EINSICHT!! WEITSICHT!! EIGENWERBEBLOCK  €€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€
“unter-schlag-zeilen”:  wenn die Kunst unter die Leute geht.   313 seiten politische Lyrik und Grafik von HaBE
Aus dem Vorwort von Ingrid und Gerhard Zwerenz für HaBEs AgitProvoLyrik&Grafik-Buch “unter-schlag-zeilen / befreite worte /gebrochene reime/ zur lage” :  Nur keinen Streit vermeiden ..Es kann einen Autor teuer zu stehen kommen, wenn er sich strikt an das hält, was er schreibt.. Mundtot ist der Titel eines Gedichts von Hartmut Barth-Engelbart: “Wenn wir / nicht früh / genug / den Mund / aufmachen / haben wir/ am Ende / gar nichts mehr / zu sagen” Der Lyriker ..aus Hanau denkt gar nicht daran den Mund zu halten Seine Feinde finden, er hat eine zu große Klappe. Die zitierten epigrammatischen Zeilen erinnern an Erich Fried, dem seine Verse nicht wenig Ärger eintrugen. Für Barth-Engelbart eskalierte der Ärger. Vor einigen Monaten wurden seine Gedichte auf offener Straße verhaftet.  Wie aber kamen sie dahin? HaBE ist das Gegenteil eines Innenweltdichters. Mit Poesie und Prosa begibt er sich mitten unter die Leute (mit den ) bewährten Widerstandslesungen, denen es in Hanau  und anderswo nicht an Publikum mangelt. Von wegen, die Menschen interessieren sich nicht für Literatur, sie tun es durchaus, wenn Literatur sich für sie interessiert.…. Weshalb sich Polizei und Justiz für HaBEs Verse interessierten, ist eine bunte Geschichte. Der Autor erzählt sie in diesem Sammelband, der Spannung aufbaut wie ein Krimi, wer die Täter sind verraten wir nicht
Das Buch ist dem langjährigen “kisuM&kiryL”-Duo-Partner HaBEs, dem Bassklarinett-&Saxophon-&Kompon-&Humanisten des Frankfurter ensemble modern, Wolfgang Stryi gewidmet, der im Erscheinungsjahr noch vor Erscheinen des Buches starb, nach 15 Jahren gemeinsamer WiderstandslesungsKonzerte.
“unter-schlag-zeilen / befreite worte /gebrochene reime/ zur lage”   313 seiten politische Lyrik und Grafik von HaBE / Buchgestaltung : Jürgen Tauras / (c) 2005 Zambon-Verlag Frankfurt/Main / SemiHardcoverBroschur  ISBN 3-88975-107-5 /    15,– € 
Im gleichen Verlag das HaBE-KinderBuch  Ziege “ZORA” (LeseBilderBuch für 6-96-Jährige  7,90 €/ HardCover und bissfest!! Mit Illustrationen nicht von HaBE sondern von der wunderbaren Barbara Braguti) ISBN 3-88975-128-8
Das von Wolfgang Stryi vertonte “Lakonische Lächeln” ist im Buchhandel leider vergriffen (nun ja , eigentlich sehr schön….) einige Restexemplare habe ich noch… solange der Vorrat reicht..  Man kann es aber auch in Leipzig oder EZBankfurt  in den Deutschen Bibliotheken und in Uni-Bibliotheken finden…. HaBE diese Erzählung über/aus/in einem Dorf auf dem Peleponnes so um 1992 herum illustriert.   mit nur zwei kaum wahrnehmbaren “Fehlern”, die die Frankfurter Rundschau halt auch nicht gefunden hatte: die alte griechische  Frau mit Kopftuch ist keine Griechin und keine Muslima, es ist die hanauer Widerstandskämpferin Louse Bröll kurz vor ihrem Tod. Und der “griechische” Eukalyptusbaum kann zwar durchaus  von dem australischen Maler und Grafiker Greg Hyde (mit russsisch-griechischen Wurzeln – nicht der Eukalyptus, nein der Greg) von Griechenland nach Australien gebracht worden sein – als Schmuggelware im Flugzeug — ja tatsächlich habe ich diesen Baum in Australien gezeichnet …
€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€  ENDE DES EIGENWERBEBLOCKES  €€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€€

Und jetzt die Landtagsprotokolle aus Wiesbaden:
Kleine Anfrage
der Abg. Apel, Dietz, Lannert, Lenhart, Möller,
Dr. Müller (Gelnhausen), Müller-Klepper, Otto,
Wiegel, Williges und Oppermann (CDU) vom 29.06.2007
betreffend Anwendung des Losholzgesetzes vom 8. April 1952
und
Antwort
des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Sozialministerin
wie folgt:
Frage 1. Welche Rolle spielen die Gemeinden im Vollzug des Losholzgesetzes?
Die Gemeinde teilt dem Forstamt jährlich den von den Einwohnern angemeldeten
Bedarf an Losholz mit und erhält dieses bis zu der im Bedarfsverzeichnis
des Forstamtes für die jeweilige Gemeinde festgelegten Höchstmenge
aus dem Staatswald des Forstamtes zugewiesen. Die Gemeinde prüft die
Anspruchsberechtigung der ihr vorliegenden Anmeldungen und soll entsprechend
§ 6 Abs. 2 des Gesetzes das Losholz dann den Einwohnern nach sozialen
Gesichtspunkten zuteilen. Sie hat das Entgelt für die Gesamtmenge des
ihr im jeweiligen Jahr zugewiesenen Losholzes an das Land Hessen zu entrichten.
Die Einwohner überweisen das Entgelt für das ihnen zugeteilte
Losholz an die Gemeinde innerhalb der von ihr bestimmten Frist.
Frage 2. Sind die Gemeinden für das Losholz bezugsberechtigt?
Die Gemeinde selbst ist nicht bezugsberechtigt, sie tritt dem Land Hessen
(Staatswald) gegenüber nur als Mittler für die anspruchsberechtigten Einwohner
auf. Für den ihr dabei entstehenden Verwaltungsaufwand erheben
einige Kommunen auf den Abgabepreis des Losholzes einen Zuschlag.
Frage 3. Besteht beim Bezug von Losholz ein Anspruch auf eine bestimmte Holzqualität,
eine bestimmte Holzsorte oder eine spezielle Aufbereitungsform (beispielsweise als
Schichtholz, 1,0 m, gespalten, ins Raummaß gesetzt)?
Nein, Anspruch besteht lediglich auf Brennholz jedweder Ausformung und
Baumart.
Frage 4. Welche Losholzmengen nach dem Losholzgesetz wurden in den Gemeinden in den
vergangenen 5 Jahren nachgefragt und wie hoch ist deren Losholzberechtigung
(aufgegliedert nach einzelnen Ortsteilen)?
Die Herleitung der abgegebenen Losholzmengen in den vergangenen fünf
Jahren, aufgegliedert nach einzelnen Ortsteilen, ist wegen des umfangreichen
Erhebungsaufwandes beim Landesbetrieb Hessen-Forst und den infrage
kommenden Kommunen im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage
zeitgerecht nicht möglich.
Aus einer vom Landesbetrieb Hessen-Forst durchgeführten Erhebung ergeben
sich, gegliedert nach Forstämtern, folgende Losholzberechtigungen und
Abgabemengen:
Forstamt Losholzrechte
Raummeter (rm)
Inanspruchnahme
im Jahr 2005 (rm)
Prozent
Frankenberg 12.213 400 3
Hess. Lichtenau 23.687 918 4
Melsungen 25.340 390 2
Reinhardshagen 33.406 540 2
Eingegangen am 5. September 2007 · Ausgegeben am 18. September 2007
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache 16/7542
05. 09. 2007
16. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
2 Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksache 16/7542
Vöhl 585 266 45
Wehretal 11.431 580 5
Wolfhagen 11.881 883 7
Bad Hersfeld 33.950 750 2
Burghaun 21.823 600 3
Fulda 30.530 770 3
Hofbieber 13.147 750 6
Jesberg 23.301 231 1
Neukirchen 16.208 293 2
Romrod 1.353 31 2
Rotenburg 27.714 550 15
Biedenkopf 347 52 3
Burgwald 21.947 732 6
Kirchhain 17.513 1.110 22
Wettenberg 585 130 27
Jossgrund 1.884 500 2
Schlüchtern 20.273 460 3
Summe 349.118 10.936 3
Frage 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Beurteilung der sozialen Gesichtspunkte nach
§ 6 (2) des Losholzgesetzes, nach denen die Gemeinde das Losholz zuzuteilen hat?
Eine im Januar/Februar 2007 durchgeführte Befragung der losholzberechtigten
Städte und Gemeinden in den ehemals kurhessischen Landesteilen hat bei
95 Rückmeldungen ergeben, dass 91 Kommunen die Berücksichtigung sozialer
Kriterien bei der Vergabe von Losholz verneinen, 2 Kommunen bei der
Vergabe von Losholz soziale Kriterien berücksichtigen, diese aber nicht
näher definiert haben, 1 Kommune angibt, die Bedürftigkeit der Bezieher
von Losholz nach verschiedenen, nicht nur finanziellen Kriterien (persönlich
bekannt, Lebensumstände) zu prüfen.
Frage 6. Wie erfolgt die Berücksichtigung dieser sozialen Gesichtspunkte im praktischen
Verwaltungshandeln der Gemeinde?
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 5.
Frage 7. Wie wird ausgeschlossen, dass die Abgabe vergünstigten Losholzes mit der gleichzeitigen
Gewährung von Hausbrandbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch einhergeht
und damit zu einer unzulässigen Doppelförderung führt?
In § 21 Abs. 1a Nr. 2 BSHG war die sogenannte Hausbrandbeihilfe, d.h. die
Übernahme der Kosten für Festbrennstoffe , geregelt. Mit Inkrafttreten des
SGB XII wurde diese Regelung nicht mehr übernommen. Nunmehr regelt
§ 29 SGB XII die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.
§ 29 Abs. 3 SGB XII bestimmt, dass Leistungen für Heizung in tatsächlicher
Höhe erbracht werden, soweit sie angemessen sind, sie können pauschal
abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen
und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung,
die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu
berücksichtigen. Die Heizkosten sind damit ein Bestandteil der laufenden
monatlichen Leistung geworden. Der erforderliche Bedarf wird anhand von
Nachweisen über die tatsächlich geleisteten Ausgaben ermittelt.
Da die Kommunen für die Heizkosten aufkommen müssen, können sie festlegen,
was angemessen ist. Nach Rückfrage bei örtlichen Trägern der Sozialhilfe
kommt die Abgabe von Losholz in der Praxis kaum noch vor, da nur
noch wenige Leistungsempfänger mit Holz heizen. Die Gefa hr einer unzulässigen
Doppelförderung wird daher als äußerst gering bewertet.
Darüber hinaus wurde zur Hausbrandbeihilfe für dieses Jahr keine ausdrückliche
Empfehlung vom Hessischen Landkreistag mehr abgegeben, weil vor
Ort unterschiedliche Befeuerungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Brennstoffen
und Kosten bestehen, sodass eine einheitliche Vorgabe nicht möglich
war. Die gleichen Beträge gelten für den Leistungsbereich nach dem SGB II
(§ 22 Abs. 1 SGB II). Die Vereinbarungen der Arbeitsagenturen orientieren
sich in der Regel an den Kommunen.
Wiesbaden, 22. August 2007
Wilhelm Dietzel
Kleine Anfrage
der Abg. Apel, Dietz, Lannert, Lenhart, Möller,
Dr. Müller (Gelnhausen), Müller-Klepper, Otto,
Wiegel, Williges und Oppermann (CDU) vom 29.06.2007
betreffend Geltungsbereich und Geschichte des Losholzgesetzes
vom 8. April 1952
und
Antwort
des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1. In welchen Landesteilen gilt das Losholzgesetz?
Das Losholzgesetz gilt nur in den ehemals kurhessischen Landesteilen.
Frage 2. Ist es zutreffend, dass beispielsweise in Schlüchtern das Losholzgesetz nicht einmal
in allen Stadtteilen gilt?
Die ehemalige kurhessische Landesgrenze orientiert sich in vielen Fällen
nicht an den Grenzen der heutigen Großgemeinden, sodass in den einzelnen
Orts- oder Stadtteilen der anspruchsberechtigten Kommunen durchaus unterschiedliche
Anspruchsvoraussetzungen für die Einwohner vorliegen können.
Die Stadtteile der Stadt Schlüchtern liegen in vollem Umfang innerhalb der
ehemals kurhessischen Grenzen. Der Stadtteil Ahlersbach ist allerdings nicht
anspruchsberechtigt, da für ihn kein entsprechendes Bedarfsverzeichnis
vorliegt.
Frage 3. Hält die Landesregierung den eingeschränkten Geltungsbereich des Losholzgesetzes
in Hessen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar?
Nein.
Es ist deshalb auch ein dringendes Anliegen der Landesregierung, mit der
Abschaffung des Losholzgesetzes für alle Einwohner der hessischen Kommunen
gleiche Ausgangsbedingungen beim Erwerb von Brennholz aus dem
Staatswald des Landes Hessen zu schaffen.
Frage 4. Welches waren die Ursachen für das Losholzgesetz?
Das Losholzgesetz vom 8. April 1952 ist primär vor dem Hintergrund staatlicher
Rohstoffbewirtschaftung und Kontingentierung knapper Güter zur
Sicherung der Versorgung seiner Bürger zu sehen. Es geht auf ein kurhessisches
Gesetz vom 28. Juni 1865 sowie eine preußische Nachfolgeregelung
vom 6. Juni 1873 zurück. Allerdings ist bereits 1952 in der damaligen Begründung
des Gesetzentwurfes ausgeführt, dass unter den im Vergleich zum
früheren Losholzgesetz von 1873 vollkommen veränderten Verhältnissen
aufseiten der Holzempfänger die Voraussetzungen für eine Brennholzlieferung
durch den Staat zum Teil nicht mehr gegeben sind. Lediglich für die
Landgemeinden mit Viehhaltung wurde in der Begründung noch eine wirtschaftliche
Notwendigkeit zum Bezug von Brennholz gesehen.
Eingegangen am 4. September 2007 · Ausgegeben am 18. September 2007
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden
Drucksache 16/7541
04. 09. 2007
16. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
2 Hessischer Landtag · 16. Wahlperiode · Drucksache 16/7541
Frage 5. War in dem mit dem Losholzgesetz außer Kraft getretenen “Gesetz betreffend die
Verwertung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen
Landesteilen vom 6. Juni 1873” und dem “Kurhessischen Gesetz vom 28.
Juni 1865, die Verwertung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen betreffend”
eine vergünstigte Abgabe des Losholzes aus dem Staatswald enthalten?
Sowohl aus dem “Gesetz betreffend die Verwertung der Forstnutzungen aus
den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landesteilen vom 6. Juni
1873” als auch aus dem “Kurhessischen Gesetz vom 28. Juni 1865, die
Verwertung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen betreffend” ist
nicht unmittelbar erkennbar, ob die in der Anlage zu den jeweiligen Gesetzen
festgelegten Abgabepreise für den berechtigten Personenkreis eine Vergünstigung
dargestellt haben. Das Gesetz aus dem Jahr 1865 geht bei Festsetzung
des Abgabepreises von einer “Berücksichtigung des localen Werthes
der verschiedenen Sortimente, welche in der Regel, d.h. da, wo es bei den
Taxansätzen nicht besonders vermerkt ist, zugleich den Holzhauerlohn und
alle Gebühren mitbegreift” aus. Die Vergünstigung war somit keine finanzielle
Hilfe, sondern diente in erster Linie zur Sicherstellung der benötigten
Brennholzmenge.
Beide Gesetze begründeten einen dem Losholzgesetz vom 8. April 1952
entsprechenden Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf den Bezug von
Brennholz aus dem Staatswald. Das Gesetz vom 6. Juni 1873 enthält in § 7
den Zusatz, dass bei der Vergabe vorzugsweise ärmere Gemeindeangehörige
zu berücksichtigen sind.
Frage 6. Sind mit dem Losholzgesetz alte Weide- und Holzungsrechte abgelöst worden?
Nein.
Frage 7. Existieren in Hessen Rechte auf den bevorzugten oder verbilligten Erhalt von
Holz?
Es besteht in ganz Hessen, zum Teil zurückgehend bis in das Mittelalter,
örtlich eine Reihe weiterer, unterschiedlichster Rechte auf den bevorzugten
oder verbilligten Erhalt von Holz. Sie kommen in allen Waldbesitzarten vor
und sind in der Regel dinglich gesichert.
Frage 8. Sind diese Rechte vom Losholzgesetz betroffen?
Nein.
Wiesbaden, 22. August 2007
Wilhelm Dietzel
Aus den von der Streichung der Losholzrechte betroffenen Geimeinden und Städte kam eine Reihe von Meldungen aus der nordhessichen online-Zeitung nh24;
Hessen: CDU-Landtagsmehrheit will Losholzgesetz abschaffen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion nh24
Dienstag, den 10. Juli 2007 um 15:53 Uhr
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SPD-Hersfeld-Rotenburg: “Kommunale Rechte grundbuchlich sichern!”

Bad Hersfeld. Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag will das „Gesetz über die Abgabe von Losholz aus den Staatswaldungen in den ehemals kurhessischen Landesteilen“ vom 8. April 1952 streichen. In erster Lesung hat die CDU-Landtagsfraktion bereits Zustimmung erteilt.

SPD-Hersfeld-Rotenburg: “Kommunale Rechte grundbuchlich sichern!”

Bad Hersfeld. Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag will das „Gesetz über die Abgabe von Losholz aus den Staatswaldungen in den ehemals kurhessischen Landesteilen“ vom 8. April 1952 streichen. In erster Lesung hat die CDU-Landtagsfraktion bereits Zustimmung erteilt.

Die SPD im Kreis Hersfeld-Rotenburg sieht in diesem Vorgehen der CDU einen wesentlichen Schritt, um auch noch den Staatswald in Nordhessen zu verscherbeln. In drei Schritten hat die Regierung Koch fast alle Landes-Immobilien verkauft, mit Ausnahme von Schlössern und Burgen. Hier wurde verarmtem CDU-nahem Adel gerne geholfen. Nun steht offenbar der Staatswald vor dem Verkauf. Dazu sollen Ansprüche von Kommunen sowie damit von Bürgerinnen und Bürgern gestrichen werden, ist sich die SPD Hersfeld-Rotenburg sicher.

In Erinnerung bleibt der Ausspruch der CDU-Landtagsabgeordneten Elsabeth Apel, die öffentlich das Losholzgesetz als „so überflüssig wie einen Kropf“ bezeichnet hatte. Dem ist nach Ansicht der Sozialdemokraten nicht so. Um den Anspruch der Kommunen auf Losholz zu sichern, sollten die Gemeinden ihre bestehenden Rechte grundbuchlich sichern. „Könne es doch nicht sein, dass den Kommunen von der CDU erneut Rechte genommen werden, ohne Einverständnis oder einen Ausgleich,“ so der Erste Stellvertretende Vorsitzende der SPD Hersfeld-Rotenburg Torsten Warnecke. (pm)

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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