CORONA-Brief 21: bei Selektion war Deutschland schon Mal Weltmeister

Zu den Notstands-COVID19-Handlungsempfehlungen hat mir ein Pfarrer geschrieben und ich hab ihm geantwortet:

als Pfr. habe ich diese Empfehlungen zugestellt bekommen, mit der Bitte, sie unter Kollegen zu diskutieren. Was ist Ihrer Ansicht nach an den Triage-Empfehlungen problematisch?

HaBE

Als Schwimmlehrer und Rettungsschwimmer stehe/stand ich vor ähnlichen Entscheidungen, in meiner Zeit als Ersatzdienstleistender ebenso wie in der zeit bei der Bundeswehr als Offiziersanwärter. Dass es solche Situationen gibt, geben kann , ist mir klar. Darauf muss man als im Gesundheitswesen Tätiger auch vorbereitet sein.

Pfr:

Kennen Sie den Text? Ich habe darin gelesen, wer unheilbar ist, wird nicht weiter beatmet … in einem solchen Fall. Ich finde problematisch, dass nicht einfach neue Geräte angeschafft werden oder Nachbarkrankenhäuser benutzt werden. Das wäre billiger als eine ganze Wirtschaft lahmzulegen. Mit allen Folgen einschliesslich Selbstmord des hessischen Finanzministers

HaBE

Nur wann wird das geprobt, in welchem Kontext, was sind die Voraussetzungen für Engpässe und wer hat sie geschaffen? Wenn die gleichen Leute, die die Schließung von Krankenhäusern durchziehen, die Arbeitsbedingungen und die Ausbildung verschlechtern, die Krankenhäuser in Profit-Unternehmen verwandeln und die Löhne der Beschäftigten drücken, solche Notstandsausführungsverordnungen erlassen, dann wird die Schuld am “Sterbenlassen” auf die Beschäftigten abgeschoben und der ganzen Sache eine Schein-Rationalität verliehen, es wird der Sachzwang propagiert, und über die Ursachen und die Verantwortlichkeiten hinweggetäuscht.

Mal ganz davon abgesehen, dass sowohl im französischen Macronat als auch im hiesigen Matronat menschenverachtende Kosten/Nutzen-Kalkulationen die Entscheidungen – nicht nur in der herrschenden PANIKDEMIE- wesentlich beeinflussen: für Kassen und Rentenversicherungen sind die Alten ein enormer Kostenfaktor, für Krankenhäuser und Altersheime eine ebenso gewichtige Einnahmequelle: lebensverlängernde Maßnahmen können gerontologische Folter sein, ihre Verweigerung ist defakto Mord. Solange das Gesundheitswesen als Profitmarkt betrieben wird, wird es nicht besser. Trotz allem wissenschaftlichen Fortschritt.

Fachgesellschaften veröffentlichen ethisch und verfassungsrechtlich fragwürdige COVID19-Empfehlungen

Quelle: https://abilitywatch.de/2020/03/30/fachgesellschaften-veroeffentlichen-ethisch-und-verfassungsrechtlich-fragwuerdige-covid19-empfehlungen/

30 Mrz, 2020 | 2 Kommentare

Am Mittwoch verabschiedeten sieben verschiedene Fachgesellschaften gemeinsam Handlungsempfehlungen bezüglich der Zuteilung von Ressourcen in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Sie soll Ärzten und Medizinern Orientierung bei der Frage geben, welche Patienten lebensrettende Behandlungen erhalten sollen und welche nicht, falls die Kapazitäten nicht für alle Patienten ausreichen.

AbilityWatch kritisiert die Verbände scharf und zeigt sich empört über das Verhalten der Fachgesellschaften. Denn die aufgestellten Kriterien sind medizinisch pauschalisiert, rechtlich unhaltbar und ein ethischer Freibrief. Im Einzelnen:

  • Die Empfehlungen stellen Kriterien auf, die eine vermeintlich schlechteren Behandlungserfolg vermuten lassen. Einige dieser Kriterien sind dabei weniger medizinisch geprägt, als vielmehr demographisch und gegen einzelne Minderheiten gerichtet. So wird explizit Gebrechlichkeit mit dem Clinical Frailty Scale erwähnt, der nur für Menschen ab 65 Jahren konzipiert und evaluiert wurde, nun aber
    a) unabhängig von dieser wissenschaftlichen Basis als Kriterium genannt wird und
    b) wie bereits in Großbritannien zu der Absurdität führt, dass Menschen aufgrund ihres äußerlichen Erscheinungsbildes – welches eben keine Rückschlüsse auf Erfolgsaussichten der medizinischen Behandlung zulässt – als weniger aussichtsreich hinsichtlich der allgemeinen Maximierung von Lebensrettung angesehen werden.
    Gleiches gilt für pauschale Kriterien wie “generalisierte neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen”, die in dieser Formulierung ein Spektrum abbilden, was keinesfalls als Kriterium für einer Bewertung der Erfolgsaussichten der Behandlung genutzt werden kann.
    Im Ergebnis bedeutet dies, dass grundsätzlich und pauschal alle Menschen gewissen Alters und Behinderung – unabhängig von der patientenindividuellen Erfolgsaussicht von Behandlungen – negativ bewertet werden und so im Zweifel keine Behandlung erfahren. Andere, die Erfolgsaussichten der Behandlung erschwerende Umstände, wie beispielsweise Nikotinabusus oder Diabetes, von denen man einen Einfluss auf den Verlauf der Erkrankung Covid-19 annimmt, werden nicht genannt und haben so keinen Einfluss auf das numerische Scoring. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier die Chance auf Behandlung davon abhängig gemacht werden soll, wieviel Wert dem Leben der betroffenen Person nach erfolgreicher Behandlung beigemessen wird, was auch an dem unspezifischen Kriterium der “deutlichen Einschränkung der Langzeitprognose” sichtbar wird.
  • Die Aufstellung von Algorithmen, die durch vorherbestimmte Kriterien eine Abwägung zwischen zwei Leben bzw. deren Überlebensaussichten trifft, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch den Fachgesellschaften und dem deutschen Ethikrat ist dies bewusst. Trotzdem entschieden sich die Fachgesellschaften dafür einen solchen Algorithmus zu erstellen. Im Gegensatz zu den ausdrücklichen Mahnungen des deutschen Ethikrates auf “unfaire Einflüsse” wie “sozialen Status, Herkunft, Alter, Behinderung” zu verzichten, haben die Fachgesellschaften dies explizit aufgenommen. Ein Grund dafür dürfte das Auslassen von Beratungen mit Betroffenenverbänden und Minderheitsvertretern sein. So haben an dem Papier weder der Deutsche Behindertenrat noch andere Selbstvertretungsorganisationen mitgearbeitet. Es ist schlicht unbegreiflich, wie die Fachgesellschaften einerseits immer wieder auf die Einbeziehung von Patientenperspektiven drängen und andererseits bei der für Mediziner und Betroffene gravierenden  Entscheidung ohne diese Perspektive auskommen, wenn es um die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen geht, die im Zweifel pauschalisiert ganze Gruppen von Menschen von lebensrettenden Behandlungen ausschließen.

Wie der Ethikrat richtig beschreibt, ist dem Staat eine Abwägung Leben gegen Leben verfassungsrechtlich verboten. Dies schließt das Aufstellen von Kriterien und Empfehlungen für Abwägungen Dritter ein. Nun über die Empfehlungen der Fachverbände genau diese Kriterien aufstellen zu lassen und darauf zu bauen, dass der Staat dies nicht unterbindet, erscheint sehr beunruhigend. Das Grundgesetz mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde, wurde unter dem Eindruck der schlimmsten menschlichen Katastrophe erdacht. Es ist gerade für extreme Situationen, wie die hier vorliegende, als Handlungsmaxime verfasst. AbilityWatch appelliert daher an die Fachverbände ihre Empfehlung und Algorithmus zurückzuziehen. 

Sollten tatsächlich Algorithmen als Orientierungshilfe für Mediziner für die Frage der Behandlungspriorisierung zulässig sein, so muss die Aufstellung jener  allein in der Hand des Staates liegen und diskriminierungsfrei, aufgrund wissenschaftlich fundierter Daten und unter Achtung der Menschenwürde erfolgen. Ein solche Regelung müsste dann nämlich auch verfassungsrechtlicher Überprüfung standhalten.

Quelle: https://abilitywatch.de/2020/03/30/fachgesellschaften-veroeffentlichen-ethisch-und-verfassungsrechtlich-fragwuerdige-covid19-empfehlungen/

Petition – gerichtet an Bundes- und Landesregierungen (neue Fassung)
Sofortige Aufhebung aller in der “Corona-Krise” verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten!

Von Helene und Dr. Ansgar Klein


Die Unterzeichnenden fordern von den zuständigen Regierungen die vollständige Aufhebung der im Zusammenhang mit der ‚Corona-Krise‘ verordneten Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten.


Gesperrter Spielplatz – das Betreten ist gemäß Infektionsschutzgesetz IfSG unter Strafe gestellt (mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe)

Begründung

Die derzeitige durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachte Krankheit Covid-19 scheint – zumindest für Deutschland – weniger gefährlich als Grippewellen, wenn man einen Vergleich zwischen den Fallzahlen der Vorjahre und aktuellen zieht. Noch entscheidender für die Beurteilung der Gefahr der derzeitigen Grippewelle ist die Entwicklung hinsichtlich der Anzahl der Erkrankungen pro Woche. Dazu stellt das RKI dar, dass die fiebrigen akuten Atemwegserkrankungen (ILI) in der Kalenderwoche 12 (16. bis 22.03.2020) im Hinblick auf Influenzaerkrankungen deutlich zurückgegangen sind. Dies verstehen wir als ein Indiz dafür, dass die Corona-Epidemie sich in Deutschland nicht so schnell ausbreitet wie anfangs behauptet (mehr dazu unten in der Ergänzung vom 30.03.2020). Dieser Rückgang scheint aufgrund der Kurzfristigkeit – wenn überhaupt – nur geringfügig das Ergebnis der im Wesentlichen ab 17.03.2020 angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu sein.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle testpositiven Todesfälle – unabhängig von der wirklichen Todesursache – als “Corona-Todesfälle” erfasst werden. Gefragt: “Was zählt als ein Corona-Todesfall in Deutschland? Wenn jemand auch andere Krankheiten hat: wird das als Corona-Virus-Fall gezählt?” antwortet RKI-Präsident Lothar Wieler am 20.3.2020: “Ja,… Bei uns gilt als Corona-Todesfall jemand, bei dem eine Corona-Virus-Infektion nachgewiesen wurde.” (1)

Zu den Todesfällen muss – wie auch Daten des italienischen Gesundheitsinstituts ISS zeigen – gesagt werden, dass über 99 Prozent (2) der Verstorbenen eine oder mehrere chronische (großenteils schwerwiegende) Vorerkrankungen hatten, darunter Krebs und Herzprobleme, und bei nur 12 Prozent (3) auf dem Totenschein Corona als Todesursache ausgewiesen ist.

Hinzu kommt, dass Covid19-Infektionen mit einem “Test-Kit” diagnostiziert werden, das nicht validiert ist. Testkit-Hersteller Creative-Diagnostics: “Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für den diagnostischen Gebrauch bestimmt.” (4)

Ein Vergleich mit den aufgrund von Grippe-Erkrankungen Verstorbenen aus Vorjahren zeigt deutlich, dass die Mortalitätsrate bei der Covid19-Grippe sehr gering ist. Laut RKI-Präsident Lothar Wieler hat die Grippewelle 2017/18 in Deutschland rund 25.100 Menschen das Leben gekostet. (5)

Die renommierte Virologin Prof. Dr. Karin Mölling sagte am 14.03.2020 zur Verhältnismäßigkeit: “Wir haben ja schon 2000 bis 3000 Tote an Influenza dieses Jahr in Deutschland [gegenüber 149, die bis zum 25.3.2020 Corona-positiv getestet sind]. Davon hört niemand was… Die Panik ist das Problem. Wir haben 25.000 Tote vor zwei Jahren in Deutschland mit Influenza gehabt – 1,5 Millionen weltweit. Und jetzt haben wir 5.000 Tote weltweit. Das ist ja ein Missverhältnis ohnegleichen.” (6)

Es heißt, die einschränkenden Maßnahmen seien notwendig, damit das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht, deshalb müsse das Auftreten der Erkrankungen über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Dazu ist zu sagen: Statt Grundrechte außer Kraft zu setzen und die Wirtschaft kollabieren zu lassen, wäre eine geeignete Maßnahme bei einem starken Anstieg des SARS-CoV-2-Virus die bereits in den Vorjahren geschlossenen Krankenhäuser und Notfallstationen wieder zu eröffnen, um eine Patientenversorgung zu sichern.

Fazit: Es gibt keine überzeugenden Argumente, die die derzeitigen Restriktionen rechtfertigen. Im Gegenteil, die verordneten Einschränkungen gefährden den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Status der Bevölkerung. Auch wenn ältere Menschen die Risikogruppe für einen schweren Verlauf von SARS-CoV darstellen und die Regierung deren Isolation als probates Mittel sehen sollte, kann die langfristige Isolation dieser Menschen zu schwerwiegenden psychischen Problemen und somit zu einer geschwächten Resilienz führen. (7) Die wirtschaftlichen Folgen sind schon jetzt schwerwiegend und das totale Außerkraftsetzen der Versammlungsfreiheit gefährdet in hohem Maße die Demokratie.

Ergänzung vom 30.03.2020:
Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in der Woche vom 16. bis 22.03.2020 laut Robert-Koch-Institut “deutlich gesunken”.(grippeweb.rki.de/ und influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-12.pdf) [Mehr dazu im Anhang]


Quellen:

(1): www.youtube.com/watch?v=tI5SnAirYLw
(2): www.epicentro.iss.it/coronavirus/bollettino/Report-COVID-2019_17_marzo-v2.pdf
(3): www.telegraph.co.uk/global-health/science-and-disease/have-many-coronavirus-patients-died-italy/
(4): www.creative-diagnostics.com/pdf/CD019RT.pdf
(5): www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-in-30-Jahren
(6): rbbmediapmdp-a.akamaihd.net/content/42/2b/422bf81e-d432-4bf4-ac26-ad6f7c2bf1b4/75b4d4ff-8f77-40be-80d3-856cf1cedc92_bcfe26cd-540e-482d-b5a2-e3e7fe03e659.mp3
(7): www.bmbf.de/de/corona-quarantaene-kann-angstzustaende-ausloesen-11142.html


Hier unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/sofortige-aufhebung-aller-in-der-corona-krise-verfuegten-einschraenkungen-buergerlicher-freiheiten
oder:
openpetition.de/!wzrnx


Anhang:

Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in der Woche vom 16. bis 22.03.2020 laut Robert-Koch-Institut “deutlich gesunken” – bei nur 1,6 Prozent “SARS-CoV-2 identifiziert”


Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet für die 12. Kalenderwoche (16. bis 22.03.2020): “Seit der 10. KW ist die Gesamt-ILI-Rate kontinuierlich gesunken. Der aktuelle Wert von 0,6 % ist im Vergleich mit den drei Vorsaisons… der niedrigste in der jeweils 12. KW.” ILI ist definiert als akute Atemwegserkrankung (ARE) mit Fieber. In nur 1,6 Prozent der untersuchten Fälle ist “SARS-CoV-2 identifiziert worden”.

RKI: “In der 12. KW ist in drei von 193 untersuchten Sentinelproben (1,6 %) SARS-CoV-2 identifiziert worden. Für die 12. Meldewoche (MW) 2020 wurden nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) bislang 9.878 labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle an das Robert Koch-Institut übermittelt (Datenstand: 24.03.2020). Die Influenza-Aktivität ist im Vergleich zur Vorwoche deutlich gesunken. Die Erhöhung der Zahl der Arztbesuche wegen ARE bei Erwachsenen lässt sich zurzeit weder durch in der Bevölkerung zirkulierende Influenzaviren noch durch SARS-CoV-2 erklären.”



RKI-Erläuterung zur Abbildung: “Vergleich der für die Bevölkerung in Deutschland geschätzten ILI-Raten (gesamt, in Prozent) in den Saisons 2016/17 bis 2019/20. Der grau hinterlegte Bereich zeigt die bisherige Dauer der Grippewelle (nach Definition der AGI) in der Saison 2019/20. In Jahren mit 53 KW wird der Wert der 53. KW aus den vorliegenden Daten berechnet, für Jahre mit 52 KW wird der Wert für die 53. KW als Mittelwert der 52. und der 1. KW dargestellt. Der schwarze, senkrechte Strich markiert den Jahreswechsel.”

Kommentar: Entscheidend für die Beurteilung der Gefahr für die Gesundheit sind nicht die ab Beginn der Grippewelle erfassten Zahlen, die mit Fortschreiten der Zeit und zunehmender Test-Anzahl nur steigen können. Entscheidend ist die hier dargestellte Entwicklung der Anzahl der Erkrankungen pro Woche. Diese Zahlen belegen das Abflauen der Grippewelle in Deutschland – und damit auch den Rückgang der darin enthaltenen Corona-Erkrankungen. Dieser Rückgang kann – wenn überhaupt – nur geringfügig das Ergebnis der im Wesentlichen ab 17.03.2020 angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens sein.

Quellen: https://grippeweb.rki.de/ und https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-12.pdf


Siehe auch:
Offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel vom 26. März 2020
Fragen an die Kanzlerin in Sachen COVID-19
Von Prof. em. Dr. med. Sucharit Bhakdi
NRhZ 740 vom 28.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26703



  Neue Rheinische Zeitung (www.nrhz.de)
  DAS KROKODIL (www.das-krokodil.com)
  Arbeiterfotografie – Forum für Engagierte Fotografie (www.arbeiterfotografie.com)
  Anneliese Fikentscher
  Andreas Neumann
  Merheimer Str. 107
  D-50733 Köln
  Tel: 0221/727 999
  Fax: 0221/732 55 88
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Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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