Verwählen geht nicht nur am Telefon. Man kann Krieg nach Innen & nach Außen wählen: NATO-Oliv-GRÜN: Annatarik Kretschbockalvazir & Ralf Habecdemirfüchsfischer

Ministerpräsidentenkonferenz: Beschlussentwurf: Ungeimpfte sollen wieder Tests für Gastronomie, Reisen und Friseure vorzeigen (msn.com)

In Baden-Württemberg wurde heute eine neue CoronaVO Schule veröffentlicht.

In der heisst es:

§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot

(1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,

[..]

4.  die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder

5.  die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.

[..]

(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.

quelle : 

Kultusministerium – CoronaVO Schule (km-bw.de)

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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