corona 141: Zwangsquarantäne von Kindern

Fundstück – 3.9.2020 – kein „gewöhnlicher Faschismus“

Veröffentlicht am 3. September 2020von kranich05

Dokument zu Zwangsquarantäne von Kindern

Diese schier unglaubliche Information finden Sie, liebe Eltern, die hier mitlesen und alle an der Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten Interessierten, am 26. August auf dieser Site:

„Es geht nicht um ein erkranktes Kind, noch nicht einmal um ein infiziertes. Sondern um eines, das lediglich einen Kontakt zu einer Person gehabt haben soll, die für das Gesundheitsamt als erkrankt gilt. Nach dem Sprachgebrauch des angeführten RKI ist damit jeder positiv auf Covid-19 getestete Mensch gemeint.

Für dieses Kind ordnete die Abteilung für Sicherheit und Ordnung des Ordnungsamtes in Karlsruhe eine mindestens zweiwöchige häusliche Quarantäne an. Für Kontakte im Haushalt wird eine FFP1-Maske „enganliegend zu tragen“ vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung wird mit einer Absonderung in eine geschlossene Einrichtung gedroht. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren komme in Betracht.“

Das sechsseitige Karlsruher Dokument vom 23.7.2020 ist hier einsehbar.

Ich bezweifle, dass dieser ganze Vorgang eine Erscheinung von alltäglichem Faschismus ist. Das bezweifle ich mit der Begründung, dass dieses Vorgehen aus nur einem einzigen Landkreis dokumentiert ist. Die BRD hat aber 294 Kreise bzw. Landkreise + 107 kreisfreie Städte. Vielleicht ist diese Begründung schwach.

Der Leiter des Ordnungsamtes Karlsruhe ist zur Zeit noch Herr Björn Weiße. Hier steht er rechts neben Bürgermeister Albert Käuflein.

Beide begleiten eine Streife des KOD bei einem alltäglichen nächtlichen Einsatz: Wohnungslose, die in Geldautomaten-Räumen übernachten wollen (Quelle).

Der nächste Karriereschritt des Ordnungs-Demokraten Weiße nach 13 Jahren an der Spitze des Ordnungsamtes besteht im Wechsel zur Kassenärztlichen Vereinigung Stuttgart.

Alle hier dargestellten Informationen sind zu finden auf der bzw. über die Webseite „Corona Doks“, die wenig beachtete Informationen zugänglich macht.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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