corona 253: 2 Ärzte, 3 Juristinnen, 2 (Bau-/Arbeits-) Sicherheitsingenieure demaskieren die Maskenpflicht (besonders für Alte, Kinder & Jugendliche)

Wer die Hilfeschreie der Alten, das Dauernotklingeln, das Bitteln und Betteln um Zuwendung, Nähe, um liebevolle Körperpflege statt Akkordabduschen im Ohr hat, das der Behinderten nicht minder, der weiß, welche Dauertragödien in den durch Unterbesetzung zu Viren,-, Keim- und Bakterien-Zuchtanstalten verkommenen Einrichtungen ablaufen – nicht erst seit dem ausgerufenen Corona-Zeitalter. Die auf schwindendem Zahnfleisch den Normalnotstand verwaltenden Pflegerinnen sind da mit geteilter Seele in der Brust (als Dauerzustand) heilfroh, wenn sie einige der Dringendsten, Anstrengendsten als Corona-Verdachtsfälle in eine Klinik zur Intensivbehandlung abgeben können. Abschieben könnte man auch sagen. Und die rotgezahlten, unterbesetzten, verschlankten, bettenreduzierten Kliniken? Bei rund 80.000,-€ extra für jeden als Covid-19 deklarierten Fall kann man ja schon Mal schwach werden -zumal, wenn der Landrat, der Regierungspräsident, der Landesgesundheitsminister oder seine Durchlaucht, der Herr Ministerpräsident höchstpersönlich für den Pressetermin bei der Eröffnung der Impfzentren neue , höhere , steigende Zahlen braucht, um deren Notwendigkeit “faktenbasiert” dem in Panik versetzt angstschlotternden Publikum zu beweisen.

Und damit gehen auf einen Schlag alle Alu-Hüte hoch. Man muss sie nur noch einsammeln.

Warum eigentlich Impfzentren, zentral kommandiert, besetzt u.a. mit Bundeswehrärzten und San-Uffzen? Ganz einfach: bei der Schweinegrippe 2008 haben sich die meisten Ärzte geweigert zu impfen. Die bisher gemeldeten Impfopfer mit Narkolepsie geben ihnen Recht. Diese Ärzte sollen jetzt mit den Impfzentren umgangen werden.

corona 212: nicht nur für ver.di/GEW-KollegINNen: Wie sicher ist die Betriebsstätte Altenheim/Krankenhaus/ Schule/KITA etc. für Kinder, Jugendliche, Alte, Kranke, LehrerINNEN, ErzieherINNEN ÄrztINNeN& Pflegepersonal? – barth-engelbart.de (barth-engelbart.de)

Hier ein Interview mit dem Rechtsanwalt Hoger Fischer:

corona 257: Ein Anwalt über die Impfüberfälle in den Pflegeheimen – barth-engelbart.de (barth-engelbart.de)

Dass Herr Spahn die Altenzentren per Verordnung zu Prime-Targets erklärt hat, grenzt -gelinde gesagt- an Eugenik. Bei der hohen Sterberate der tatsächlichen oder nur so erklärten Covid-19 Fälle unter den ü80ern in den Intensivstationen kräht doch kein Hahn mehr danach, ob sie an, mit oder ohne Corona gestorben sind. Für Langzeitstudien über Nebenwirkungen und Impfspätschäden stehen die Alten ja dann nicht mehr zur Verfügung (es sei denn Herr Spahn erlässt eine “Heesters-Verordnung”).

Zur Beruhigung der Alten in den Intesivstationen braucut es sicher kein Ritalin mehr, wie in nicht wenigen Altersheimen an der Tagesordnung. Wer da verschlaucht, verkabelt, kunstbeatmet am Tropf hängt, kann nicht mehr um Hilfe schreien, auch Hilfe-erflehende Augenblicke helfen nichts: das Personal ist overstressed, übermüdet Und selbst, wenn da noch ein Lächeln möglich wäre, man kann es nicht sehen.

Und die Personal-Impfung? Erst stundenlang beklatschen, und parallel dazu den personalschlüssel trotz hohen Krankenstands nach unten drehen (klar, wegen des Pflegenotstands!). Und jetzt der “Goldene Schuss”. Wer sich weigert, wverliert den Job. Und der war für viele eh schon die letzte Rettung vor HARTZ4.

LIVE – Masken Probleme für die Gesundheit? – YouTube

Eines meiner Kinder in der mit 31 Kindern belegten Station für mehrfach Schwerbehinderte (die ich im Schichtdienst allein betreuen musste) hat versucht, sich die Zuwendung zu erzwingen: beim Füttern hat der “Wolfsrachen” mit aus dem Anus hängenden Darm – sich in den Löffel verbissen. Die anderen Pfleger -Brüder der Inneren Mission- haben dann den Aluminium-Löffel rumgedreht bis der Schmerz den Kleinen schrecklich grunzen ließ und den Kiefer lockerte. “Anders kannst Du den nicht füttern!” “Du wirst auch noch auf den Dreh kommen!”, war der Kommentar, wenn die anderen mich bei der Einarbeitung beim Füttern beobachteten. Ich drehte nicht.

Mein “Wolfskehlchen” begriff schnell: nach einer Woche biss er sich nicht mehr fest. Er grunzte vor Freude, wenn er mich nur von Weitem sah. Mit der Zeit verstand ich ihn immer besser: es gibt so viele Tonarten beim Grunzen. So viele wie Schneesorten bei den Inuit.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

2 Gedanken zu „corona 253: 2 Ärzte, 3 Juristinnen, 2 (Bau-/Arbeits-) Sicherheitsingenieure demaskieren die Maskenpflicht (besonders für Alte, Kinder & Jugendliche)“

  1. Schreibfehlerkorrektur: Keine Fensterdauerlüftung. Die ist mämlich nach ArbSchG,ASR und BiostoffVO nicht erlaubt.

  2. Super. Genau auf den Punkt. Die Bevölkerungsgruppe, die unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft und des Staates steht, kriegt den Maulkorb doch nur verpasst, damit sie sich nicht über die jahrzehntelang herrschenden Missstände beschwert. Erbärmliche Entwürdigung von Kindern, Alten und Kranken. Lehrkräfte, Beamte, Behördenmitarbeiter, Pflegepersonal, Ärzte etc. machen seit Jahren mit und gehen auch jetzt noch nicht auf die Straße. Da wird es zukünftig entweder eine Generalamnestie geben müssen oder ganz viele “Mauerschützenprozesse”. Macht endlich Eure Hausaufgaben, erstellt eine evidenzbasierte Gefährdungsbeurteilung, mit Raumluftanalysen, die die Aerogene Ausbreitung der Viren mittels Virusisolierung aus der Luft nachweisen. In der Veterinärmedizin kann das bei Massentierhaltung angewandt werden. Warum nicht in der Humanmedizin? Sollten dabei infektionsfähige Viren in Luftproben von Schulräumen nachgewiesen werden, so muss die betreffende Schule geschlossen und dekontaminiert werden. Fenster müssen bis zum Nachweis der erfolgreichen Dekontaminierung geschlossen bleiben. Das Virus SARS-CoV-2 ist nämlich in der Bioschadstoffklasse 3 eingruppiert. Räume in denen die Gefahr der Übertragung durch luftgetragene Partikel besteht, brauchen eine spezielle Lüftungsanlage, die verhindert, dass die Viren in die Umwelt gelangen. Keine Fensterdauerlüftung nach ArbSchG,ASR und BiostoffVO erlaubt. Nach der Intention des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Bereichen, in denen sie der Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 ausgesetzt sind, untersagt. Sollten die Gesetze zum Schutze der Jugend momentan allerdings keine Gültigkeit mehr haben, kann ab sofort auch Alkohol an Kinder verkauft werde. Immer vorausgesetzt sie haben beim Kauf eine Maske auf.

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